Blogbeitrag
Aktuelle Information zum Stand der Berliner Verfahren zur Höhe der Alimentation vor dem Bundesverfassungsgericht - 14. Oktober 2025
Der Artikel enthält auch eine wohl aktuelle Äußerung des Bundesverfassungsgerichts zum Zeitpunkt einer Entscheidung:
„In zwei Fällen aus Berlin wurden scheinbar berechtigte Zweifel daran geäußert, dass das Mindestabstandsgebot erfüllt sei. Ein Finanzbeamter war der Ansicht, dass seine Bezahlung in den Jahren von 2009 bis 2016 zu niedrig war. Nachdem seine Klage in der ersten Instanz abgewiesen wurde, legte er Berufung ein. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Fall geprüft und kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Besoldung der Finanzbeamten in Berlin in diesem Zeitraum tatsächlich verfassungswidrig war. Das Berliner Gericht kann aber nur über die Gesetzeslage entscheiden und nicht darüber, ob diese der Verfassung entspricht. Wie in so einem Fall vorgesehen, wurde der Fall zum Bundesverfassungsgericht geschickt.
Auch ein Berliner Polizist war der Meinung, zu wenig Geld zu bekommen. Er bezog sich dabei auf die Jahre zwischen 2010 und 2015. Die Vorinstanzen hatten seine Klage abgewiesen, woraufhin er Revision einlegte. Das Bundesverwaltungsgericht sah die Sache anders. Es kam ebenfalls zu dem Schluss, dass es „gewichtige Anzeichen“ für eine verfassungswidrige Besoldung gibt. Auch hier ging der Fall nach Karlsruhe.
Lang ersehntes Urteil
Damit war die Sache vorerst erledigt, denn die Entscheidung des obersten Gerichts ließ eine Weile auf sich warten. Auf Anfrage unserer Redaktion lassen die Verfassungshüter jedoch folgendes mitteilen: „Die Bearbeitung der Verfahren ist weit fortgeschritten. Möglicherweise wird die Veröffentlichung einer Entscheidung im Herbst erfolgen können“. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte Konsequenzen für das ganze Bundesgebiet. Alle Bundesländer und der Bund müssten dann nachweisen, dass ihre Besoldungsordnungen den Ansprüchen genügen.“
Wie ist diese Information zu werten?
In den „geplanten Entscheidungen“ des 2. Senates des BVerfG befanden sich diese Verfahren bereits 2024, so auch für das Jahr 2025:
„Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.“
Es bleibt auch hier nur abzuwarten.
Dr. Susen Wahl, Rechtsanwältin
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