Blogbeitrag

Aktuelles zur amtsangemessenen Besoldung (Stand: 27.11.2025)

Die Presseerklärung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 19.11.2025
und
das Rundschreiben IV Nr. 41 /2025 vom 24.11.2025 finden Sie hier:

Link zur Presseerklärung vom 19.11.2025,

Link zum Rundschreiben vom 24.11.2025,

 

Es zeichnet sich ab, dass es dem Land Berlin lediglich um ein Reparaturgesetz geht, welches die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts genannten Jahre von 2008 bis 2020 abdeckt.

Offen ist daher nach jetzigem Stand der Umgang mit den Jahren 2021 bis 2025. Wir gehen davon aus, dass sich Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der zuständigen Leitungsebenen der jeweiligen Behörden umfassend dafür einsetzen, dass die weitergehenden Jahre von der Senatsverwaltung für Finanzen anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls geprüft und bei Verfassungswidrigkeit in das Reparaturgesetz einbezogen werden.

 

Sofern in dem Rundschreiben nach der Gesamtzahl der Antragsteller/Widerspruchsführer/Kläger gefragt wird, können wir bereits die Zahlen (Stand 2018 bzw. 2019) zur Verfügung stellen. Sie stammen aus der Beantwortung von schriftlichen Anfragen zur amtsangemessenen Besoldung von der Senatsverwaltung für Finanzen.

Die Zahlen (Stand 2018) finden Sie hier.

Die Zahlen (Stand 2019) finden Sie hier.

Insbesondere aus der Anfrage aus dem Jahr 2018 wird deutlich, wie erschreckend wenige (um im Duktus zu bleiben) „Köpfe“ Anträge/Widersprüche gegen die Höhe der Alimentation in den Jahren 2008 bis 2014 eingereicht haben.


Diese Aufzeichnungen verdeutlichen zudem, wie viele Milliarden Euro das Land Berlin "gespart" hat. Vor diesem Hintergrund reicht es nach unserer Auffassung nicht, dass sich die Gewerkschaften an den Finanzsenator wenden, um eine Ausweitung der Nachzahlungen zu erreichen. Auch hier ist wohl die jeweilige Leitungsebene gefragt.

 

Auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die möglicherweise zu einer weiteren Kürzung der Nachzahlungsansprüche führt, werden wir nach Vorliegen der Urteilsbegründung (Urteil vom 13. November 2025) Stellung nehmen (unser Blog-Beitrag vom 19.11.25).

 

Dr. Susen Wahl                          Michael Wahl

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Kommentar von Martin John |

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