Blogbeitrag

Aktuelles zur amtsangemessenen Besoldung (Stand: 9.12.2025)

 

Die einzelnen Aussagen aus dem Artikel (Paywall) zusammengefasst:

 

Ein Anrecht auf Nachzahlungen haben nach dem Urteil nur die Beamte, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben. „Wir werden uns natürlich auch damit beschäftigen müssen, was freiwillige Mehrleistungen angeht.“

Nachzahlungen sollen im Jahr 2026 kommen, jedoch nicht die vollständige Summe.

Zu Pensionären und Erben: Diese Fragen werden noch zu klären sein.

Das bestehende Besoldungsgefüge muss überarbeitet werden. Der Senat will, auch in Abstimmung mit anderen Bundesländern, klären, wie damit umgegangen werden soll.

 

Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

 

Dr. Susen Wahl                          Michael Wahl

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

* Pflichfelder

Bitte addieren Sie 7 und 8.