Blogbeitrag
Alimentation - kinderreiche Familien
Stand: Ende September 2025
Die Bescheide enthalten keine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Erklärung, warum Zahlungen für einzelne Jahre nicht geleistet werden.
Prüfen Sie daher genau, ob das Jahr der ersten Nachzahlung mit Ihrem ersten Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung übereinstimmt.
Prüfen Sie weiterhin, ob die Behörde Nachzahlungen durchgehend bis Dezember 2020 gewährt hat bzw. bis zu dem Zeitpunkt, in dem drei oder mehr Kinder in dem Familienzuschlag berücksichtigt werden mussten.
Gibt es zwischen dem Jahr des Beginns der Nachzahlung und dem Ende der Nachzahlung Jahre/Monate, in denen keine Nachzahlung vorgenommen wird, so ist der Grund zu klären.
Es handelt sich um Bescheide. Die Rechtsmittelbelehrung finden Sie, wie so häufig, in der Mitte des Schreibens, nicht am Ende. Beachten Sie, dass Sie nach Zustellung des Bescheides nur einen Monat haben, um gegebenenfalls Widerspruch / das Rechtsmittel einzulegen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gern können Sie diese Mitteilung an interessierte Kollegen und Kolleginnen weiterleiten.
Dr. Susen Wahl
Rechtsanwältin
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