Blogbeitrag

Amtsangemessene Besoldung

Stand: 17. September 2024

Der Übersicht des BVerfG für das Jahr 2024 kann entnommen werden, dass der 2. Senat (Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski) über die Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoßen und daher verfassungswidrig sind, entscheiden möchte.

Wie aus dem Schreiben des BVerfG vom August 2024 (anbei) zu erfahren ist: dies "ist nur eine Absichtserklärung".

 

Wir wiederholen hier:

Die Widerspruchsverfahren ruhen nach Auskunft des Justiziariats der Polizei Berlin entsprechend der Hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen im Rundschreiben IV vom 14. April 2021. Um Missverständnissen vorzubeugen, weist die Behörde weiter darauf hin, dass die rechtzeitige Erhebung eines Widerspruchs, der noch nicht bestandskräftig beschieden worden ist, zur Anspruchswahrung ausreicht.

Wichtig ist die Einreichung eines weiteren Widerspruchs auf jeden Fall nach einer Beförderung.

Weitere Hinweis finden Sie auch unter www.berliner-besoldung.de.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. Susen Wahl

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