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Amtsangemessene Besoldung

Bisher - Stand: Ende Februar 2023 - hat das Bundesverfassungsgericht nicht über die A-Besoldung entschieden.

Es ist hier nicht bekannt, wann das Gericht über die Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts entscheiden wird.

Die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt und werden erst nach der Entscheidung wieder aufgenommen.

 

Die Widerspruchsverfahren ruhen nach Auskunft des Justiziariats der Polizei Berlin entsprechend der Hinweise der Senatsverwaltung für Finanzen im Rundschreiben IV vom 14. April 2021. Um Missverständnissen vorzubeugen, weist die Behörde weiter darauf hin, dass die rechtzeitige Erhebung eines Widerspruchs, der noch nicht bestandskräftig beschieden worden ist, zur Anspruchswahrung ausreicht.

 

Wichtig ist die Einreichung eines weiteren Widerspruchs auf jeden Fall nach einer Beförderung.

 

Weitere Hinweis finden Sie auch unter www.berliner-besoldung.de.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Dr. Susen Wahl

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