Blogbeitrag
Amtsangemessene Besoldung - Stand: Dezember 2023 / vorsorglich: Widersprüche
Vorsorglich haben wir für unsere Mandanten (nochmals, wie schon in den Vorjahren) Widerspruch gegen die laufende Besoldung einschließlich Zulagen und Sonderzahlungen im Jahr 2023 sowie Folgejahren eingelegt.
Gleiches gilt für Widersprüche gegen die laufende Versorgung, sofern wir über den Ruhestand unterrichtet wurden. Bitte teilen Sie zeitnah unter Angabe der Personalnummer beim Landesverwaltungsamt Berlin mit, wenn Sie in den Ruhestand gehen.
Widersprüche zur Gewährung der Hauptstadtzulage bzw. zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern haben wir eingelegt, sofern die entsprechende Bevollmächtigung / Beauftragung vorlag.
Das Verwaltungsgericht hat zwischenzeitlich mehrere Verfahren, unter anderem zur A-Besoldung im Zeitraum von 2016 bis 2019 (Beschluss vom 30. November 2023, VG 26 K 251.16) und zur Hauptstadtzulage (Beschluss vom 04. Dezember 2023, VG 5 K 77/21) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2024.
Dr. Susen Wahl Michael Wahl
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