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Amtsangemessene Besoldung

Ausführlich dazu unter www.berliner-besoldung.de/entscheidung-berliner-a-besoldung-nicht-2022/

Berliner Richter und Staatsanwälte gehen inzwischen davon aus, dass es einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die R-Besoldung bedarf, da das Reparaturgesetz lediglich Nachzahlungen in dem vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig anerkannten Zeitraum vorsieht (R1, R2 – 2009 bis 2015, R3 – 2015).

Bei Fragen zur amtsangemessenen Besoldung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. Susen Wahl und Michael Wahl

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