Blogbeitrag
Anhörung - Thema „Beamtenbesoldung Berlin" vom 22. April 2026
Einen konkreten Zeitplan zum Reparaturgesetz, zum Zeitpunkt der Nachzahlungen usw. konnte Staatssekretär Wolfgang Schyrocki nicht benennen.
Der Entwurf des Reparaturgesetzes soll jedoch nunmehr vorliegen.
Wichtigste Erkenntnis, die zwischen den Zeilen deutlich wurde ("Feinabstimmung bezüglich der Widersprüche"):
Da die Senatsverwaltung deutlich gemacht hat, dass es auf die Widersprüche und auf deren Formulierung im Einzelfall ankommt, ist klar, dass nur diejenigen eine Nachzahlung erhalten sollen, die tatsächlich im betreffenden Jahr Widerspruch eingelegt haben.
Wurde der Widerspruch "auf Folgejahre" ausgedehnt, wird das berücksichtigt.
Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. November 2025 , wonach nach jeder bedeutenden Änderung der Besoldung, also nach jedem neuen Besoldungsanpassungsgesetz nochmals Widerspruch eingelegt werden muss, soll erst zukünftig gelten.
Es wird also genau so laufen wie bei den Nachzahlungen für kinderreiche Familien. Der Senat macht sich den Umstand zu Nutze, dass es mehr oder weniger Zufall war, wer welches Muster-Widerspruchsformular für seinen Widerspruch nutzte und einreichte, da je nach Formular "die Ausdehnung auf Folgejahre" mal enthalten war und mal eben nicht.
Somit ist auch klar, dass (derzeit) nicht einmal die Ausdehnung der Nachzahlungen ab dem 1. Widerspruch durchgehend bis 2020 angedacht ist.
Die Widersprüche ab 2021 werden im Reparaturgesetz keine Rolle spielen. Diese Problematik wird erst im Rahmen des "Projekts zur Überprüfung der Besoldungsstruktur" nach dem Reparaturgesetz bearbeitet. Einen genauen Zeitrahmen gibt es auch dort nicht.
Prof. Dr. Gisela Färber, Professorin für Wirtschaftliche Staatswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer unterstrich insbesondere die gravierenden Versäumnisse des Landes Berlin bei der Besoldung.
Die Vorsitzende des Hauptpersonalrates Frau Daniela Ortmann appellierte an die Moral des Dienstherrn, war in der Sache jedoch nicht wirklich überzeugend. Nach unserer Auffassung wäre es wohl ihre Aufgabe gewesen, entscheidenden Druck zumindest dahingehend aufzubauen, dass nicht jeder Widerspruch einzeln geprüft wird, sondern das Land Berlin Nachzahlungen zumindest ab dem 1. Widerspruch durchgehend bis 2020 leistet. Diese Minimalforderung hätte von ihr u.E. ganz deutlich formuliert werden müssen.
Das Land Berlin hat sich durch sein Verhalten ins Unrecht gesetzt (wie wir Juristen sagen) und möchte nun davon profitieren, wer zufällig welches Formular wo gefunden und für seinen Widerspruch genutzt hat; wohlgemerkt als Nicht-Jurist.
Spätestens hier sollte sich der interessierte Leser auch die in der Anhörung genannten Zahlen anhören, um die es geht. An dieser Stelle sei erwähnt, dass ein Protokoll gefertigt wurde, das sicher bald verfügbar sein wird.
Diese von uns hier genannte Minimalforderung würde zudem massiv Verwaltungsaufwand verringern helfen und wäre angesichts der vom BVerfG aufgezeigten Versäumnisse des Landes Berlin alle Male gerechtfertigt.
Die Fortsetzung der Anhörung findet am 17. Juni 2026 statt.
Rechtsanwalt Michael Wahl
Rechtsanwältin Dr. Susen Wahl
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