Blogbeitrag
Kurze Hinweise zur Patientenverfügung
Es gibt sehr allgemein gehaltene Patientenverfügungen und dann welche, die sehr ins Detail gehen.
Wir empfehlen seit einigen Jahren nur noch diese detaillierten Patientenverfügungen.
Diese haben die Besonderheit, dass sie sehr viele medizinische Fragen / Punkte berühren, die "höchstpersönlich" sind. Generelle wird auch von Behörden / Ministerium der Justiz empfohlen, dass diese Patientenverfügungen mit Hilfe eines Arztes / Ihres Allgemeinarztes ausgefüllt werden sollten.
Dafür sollten Sie sich Zeit nehmen.
Den Entwurf für die ausführliche Patientenverfügung, den auch das Bundesministerium der Justiz in seiner Broschüre aufführt, fügen wir hier bei.
Wenn Sie Ihre Unterlagen (also z.B. auch die Vorsorgevollmacht) dann fertig haben, dann empfehlen wir die Hinterlegung der Daten im Vorsorgeregister.
Der Sinn besteht vorwiegend darin, dass Ärzte im Notfall wissen, an wen sie sich wenden müssen / können und eben Ihre Patientenverfügung schnell bekommen.
RA Michael Wahl
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