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Sicherstellung eines KFZ zur Erstellung eines technischen Gutachtens im Bußgeldverfahren

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Anordnung der Sicherstellung /Beschlagnahme im Bußgeldverfahren rechtmäßig war. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die technischen Mängel vor Ort beweissicher dokumentiert werden können, aber auch um die Problematik der Verhältnismäßigkeit.

Zudem geht es im Bußgeldverfahren auch um die zu tragenden Auslagen, die den Betroffenen teils erheblich belasten können. Auf den Internetseiten des Landes Berlin sind lediglich die Kosten für die Verwahrung auf dem polizeieigenen Gelände angegeben (https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-sicherstellung/).

Die Polizei ist jedoch nicht verpflichtet, kostenschonend für den Betroffenen vorzugehen; hier kann es leicht zu einer Potenzierung der Strafe kommen. So wird von den Beamten oftmals die Verwahrung auf dem Gelände der DEKRA angeordnet, da auf diesem Gelände das Fahrzeug dann begutachtet werden soll.

Die Verwahrkosten unterscheiden sich erheblich. Sehen Sie dazu den Vertrag zwischen dem Land Berlin und der DEKRA Automobil GmbH. Sie betragen 24,50 Euro pro Tag zuzüglich Mehrwertsteuer. Entsprechend ist es sinnvoll, das Fahrzeug möglichst schnell begutachten zu lassen.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Dr. Susen Wahl

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