Blogbeitrag

Verfassungswidrig zu niedrige Alimentation (Stand: 6. Feb. 2026)

Wir informieren Sie natürlich persönlich, wenn es darüber hinausgehende Neuigkeiten gibt.

 

Sowohl die einzelnen Behörden als auch die Richter am Verwaltungsgericht Berlin halten es für sachdienlich, dass die einzelnen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin bis zu dem Zeitpunkt ruhend gestellt werden, in dem das Reparaturgesetz in Kraft tritt.
Sie erinnern sich auch hier: das BVerfG hat in dem Beschluss vom September 2025 dem Land Berlin aufgegeben, eben jenes Reparaturgesetz zu erlassen; den Beschluss haben wir hier im Blog bereits verlinkt.

Dem werden wir uns als Ihre Rechtsanwälte nicht verschließen, da noch viele Detailfragen ungeklärt sind (siehe Interview mit den Senator für Finanzen). Daher werden wir ebenfalls beantragen, dass die jeweiligen Verfahren ruhend gestellt (also - weiterhin - nicht bearbeitet) werden.

Die Behörde hat bereits schriftlich bestätigt, dass eine Verjährung der Ansprüche während des Ruhens des Klageverfahrens nicht eintreten wird.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Dr. Susen Wahl

Michael Wahl

 

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