Armada: ein eigener, verschlüsselter Chat-Server für die Kanzlei
Stand: 27. Oktober 2026
Warum überhaupt ein eigener Server?
Wer heute mit seiner Anwältin oder seinem Anwalt digital kommuniziert, nutzt meist einen Messenger oder eine E-Mail-Adresse. In beiden Fällen ist ein Unternehmen dazwischengeschaltet. Bei E-Mail ist das technisch unvermeidlich: Selbst mit Transportverschlüsselung liegt die Nachricht auf Servern, die nicht uns gehören. Bei den üblichen Messengern ist es besser, aber nicht zwangsläufig.
Wir wollten den Zwischenschritt verkleinern. Deshalb betreiben wir eine eigene Instanz von Armada – einer quelloffenen Chat-Anwendung, die auf dem Nostr-Protokoll aufbaut.
Was Armada technisch ist
- Direktnachrichten werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt – auf Grundlage der Nostr-Verfahren NIP-17, NIP-44 und NIP-59.
- Auch die Metadaten werden geschützt: Das Verfahren des „gift wrapping" verbirgt den Absender, nutzt wechselnde Schlüssel und verfälscht Zeitstempel.
- Der Server speichert nur verschlüsselte Inhalte. Er kann die Nachrichten selbst nicht lesen.
- Keine Registrierung mit persönlichen Daten: Die Anmeldung erfolgt über einen kryptografischen Schlüssel. Es gibt kein Konto mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
- Sprach- und Videoverbindungen sind ebenfalls möglich (über LiveKit).
Der entscheidende Unterschied zu einem Messenger-Dienst: Es gibt keinen Anbieter, der die Nachrichten „sehen könnte, wenn er wollte". Der Server steht bei uns.
Was das für Sie bedeutet
Sie können uns über Armada Nachrichten und Unterlagen zukommen lassen (Clearnet und Tor), ohne dass die Inhalte auf dem Weg dorthin für Dritte lesbar sind. Wenn Sie für den Konakt mit uns diese Option nutzen möchten, sprechen Sie uns - gerne auch im bereits laufenden Mandat - an. Vor Mandatsbeginn können Sie uns eine entsprechende Direktnachricht an unseren Kanzlei-Account (siehe Kontaktbereich, Abschnitt „Social Media", Nostr) mit dem Vermerk "Armada-Anmeldung" übersenden.
Drei Anmerkungen
1. Armada ersetzt nicht das beA. Fristgebundene Erklärungen, Schriftsätze, Kündigungen und alles, was Formvorschriften unterliegt, gehören nicht in einen Chat. Dafür gelten eigene Übermittlungswege, an die wir uns halten.
2. Ihr Zugang ist an einen privaten Schlüssel gebunden. Geht Ihnen Ihr / der private Schlüssel verloren, ist der bisherige Verlauf nicht wiederherstellbar. Notieren Sie sich daher Ihr Schlüsselpaar an einem sicheren Ort. Auch wir können ihn (den privaten Schlüssel) nicht wiederherstellen. Für Ihre eigene Dokumentation sollten Sie deshalb selbst Kopien wichtiger Nachrichten behalten.
3. Die Aktenführung bleibt bei uns in der Kanzlei. Chatverläufe sind kein Ersatz für die Handakte. Was für Ihr Mandat erheblich ist, nehmen wir in die Akte auf – verlassen Sie sich bitte nicht darauf, dass eine Chatnachricht dort ankommt.
Warum wir das nicht als Selbstverständlichkeit anbieten
Neue Wege bringen neue Pflichten. Wir müssen dabei dieselben Maßstäbe anlegen, die für jede andere Kommunikation mit Mandanten gelten – die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO und die Strafbarkeit nach § 203 StGB. Und wir müssen ehrlich sagen, was ein Verfahren leistet und was nicht. Deshalb finden Sie auf dieser Seite auch die Einschränkungen und nicht nur die Vorteile.
Ausführlich zu allen Kommunikationswegen – Signal, Proton Mail, Jitsi und unsere E-Mail-Korrespondenz –: Sichere Kanzleikommunikation.