Das geht aus der entsprechenden Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 15. September 2026 hervor (Link).
Gleichzeitig wird deutlich, dass die Prüfung der Besoldung in den Jahren 2021 bis 2027 erst im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren zum Reparaturgesetz für die Jahre 2008 bis 2020 vorgenommen wird.