BEZAHLUNG

1. Vergütung

Erstberatung

Grundsätzlich rechnen wir für die Erstberatung nach dem RVG ab.

Anwaltsvergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht vor, dass der beauftragte Rechtsanwalt entweder in Abhängigkeit vom Streitwert nach den im Gesetz vorgesehenen Tabellenbeträgen oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung bezahlt wird.

Pauschalvereinbarung

In Abhängigkeit von der Fallkonstellation kann es sein, dass wir Ihnen die Abrechnung auf Grundlage eines Pauschalhonorars vorschlagen. Dieses bietet Ihnen den Vorteil einer exakten Kostenabschätzung, ohne dass Sie unangenehme Überraschungen erleben müssen. Sie bekommen den Vorteil eines vorher vereinbarten Festpreises.

Stundenhonorar

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Stundensatz von 290,- Euro netto durchaus angemessen. Der angemessene Stundensatz kann im Einzelfall abweichen. Die Universität Hannover hat in einer vielbeachteten Studie herausgefunden, dass ein Anwalt 230,00 € pro Stunde in jedem Mandant abrechnen muss, um nach Abzug aller Kosten ein angemessenes Einkommen zu haben.

Ihre Rechtsschutzversicherung

Sie sind unser Kostenschuldner; unabhängig davon, ob Sie eine RS-Versicherung haben. Jedoch fragen wir bei Ihrer RSV gerne nach Deckung an und übernehmen auch für Sie die Abwicklung.

Prozesskostenhilfe (PKH oder VKH)

Das Gesetz sieht im Falle von Bedürftigkeit die Möglichkeit vor, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Um ein Mißbrauch zu verhindern, muss die Rechtsverfolgung ausreichend Aussicht auf Erfolg haben. Der Staat hat die Möglichkeit, die für einen Prozess vorgestreckten Kosten von der Partei zurückzufordern, sofern sich innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Rechtsstreits die wirtschaftliche Lage der Partei verbessert. Wichtig ist zu wissen, dass der PKH-Empfänger die Kosten der Gegenseite trotz Gewährung von Prozesskostenhilfe zahlen muss, wenn er den Prozess verliert. Letztlich ist PKH kein Geschenk, sondern eine Vorfinanzierung durch den Staat, wobei der Rechtsanwalt ab einem bestimmten Gegenstandswert nur ein reduziertes Honorar erhält.

 

2. Bezahlmethoden

Wir akzeptieren Zahlungen in bar, IBAN-Banküberweisung

und Bitcoin (BTC).

 

Wir bieten die Bezahlung unserer Honorarrechnung in Bitcoin (BTC) an. Die Umrechnung wird dabei vom Zahlungsserver zum jeweils aktuellen Kurs (Quelle: Kraken) vorgenommen.

 

Zahlen können Sie hier (der PayServer öffnet nach ein paar Sekunden):

Falls Sie Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an uns.